Papiere

Antrag zur Einsetzung einer Enquetekommission "Kommunale Finanzen"

Mainzer Erklärung zur Gebietsreform

Anträge an den Landestag der KPV Rheinland-Pfalz am 12. Februar 2011 in Zell/Mosel
Antrag Nr.1  Ausreichende Finanzmittel für kommunale Straßen und ÖPNV in Rheinland-Pfalz bereitstellen
Antrag Nr.2  Kommunaler Finanzausgleich
Antrag Nr.3  Videoüberwachung
Antrag Nr.4  Kinderbetreuungsfinanzierung

Ältere Reden und Papiere zu verschiedenen Themen finden sie hier.


Antrag Nr. 1

An den Landestag der KPV Rheinland Pfalz

am 12. Februar 2011 in Zell/Mosel

Antragsteller: Landesvorstand der KPV Rheinland-Pfalz

Betreff: Ausreichende Finanzmittel für kommunale Straßen und ÖPNV in Rheinland-Pfalz bereitstellen.

Der Landestag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Bund und Länder dauerhaft eine ausreichende Finanzierung der kommunalen Straßen und des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs sicherstellen.

Begründung:

Nach wie vor ist der Erneuerungs-, Ausbau- und vor allem Erhaltungsbedarf im Bereich des Öffentlichen Personen-Nah-Verkehrs und des kommunalen Straßenbaus immens. Im vergangenen Winter sind Straßenschäden in Millionenhöhe in Rheinland-Pfalz entstanden. Die Folgen des gegenwärtigen strengen Winters sind noch nicht abzusehen.

Bereits heute ist die kommunale Infrastruktur vielerorts unterfinanziert. Dazu kommt, dass in Rheinland-Pfalz Städte, Gemeinden und Landkreise aufgrund der hohen Verschuldung nicht in der Lage sind hier selbst wirksam gegenzusteuern. Doch ohne ein gut ausgebautes Netz an Straßen, Bussen und Bahnen können die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen nicht befriedigt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunen mit ihrem Angebot im ÖPNV und dem zu 95 Prozent in Trägerschaft von Städten, Landkreisen und Gemeinden befindlichen Straßennetz hier eine entscheidende Rolle spielen.

Bund und Länder sind deshalb aufgefordert, zur Sicherung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Städten, Landkreisen und Gemeinden dauerhaft hinreichende Finanzmittel bereit zu stellen. Dazu ist es notwendig, dass die Länder die entsprechenden Finanzmittel gesetzlich fixieren und verbindlich für eine Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur festschreiben. Dies gilt insbesondere für die Mittel in Höhe von jährlich rund 1,3 Milliarden Euro, die sie als so genannte Entflechtungsmittel im Rahmen des Übergangs der alleinigen Zuständigkeit für die Finanzierung kommunaler Verkehrsinfrastruktur vom Bund erhalten. Auf diese Weise würde auch Kürzungen dieser Mittel durch den Bund vorgebeugt, weil nur eine Zweckbindung in den Ländern den Bedarf und die sichere Verwendung der Bundesmittel für Verkehrszwecke glaubhaft belegt. In dieser Zweckbindung kann verhindert werden, dass die Länder Mittel des Bundes zur Gemeindeverkehrsfinanzierung für andere Zwecke einsetzen.


Antrag Nr. 2

An den Landestag der KPV Rheinland Pfalz

am 12. Februar 2011 in Zell/Mosel

Antragsteller: Landesvorstand der KPV Rheinland-Pfalz

Betreff: Kommunaler Finanzausgleich

Der Landestag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Rheinland-Pfalz den Kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln.

Begründung:

Der Kommunale Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz umfasst für das Jahr 2011 ca. 1,86 Milliarden Euro. Aus dem Ausgleichstopf entnimmt das Land bis heute immer wieder hohe Beiträge für Leistungen, die eigentlich vom Land selbst - sprich außerhalb des KFA - gezahlt werden müssten. Dies gilt für die Entnahmen des Landes zur Finanzierung seines Anteils der Personalkostenzuschüsse für Kindertagesstätten ebenso wie für unzählige Entnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Finanzierung von Landesprojekten (z.B. für Krankenhäuser, Theater und sonstige kulturelle Einrichtungen, Fußballstadien). Auch der Entzug des kommunalen Anteils an der Grunderwerbsteuer bedeutet eine gravierende Schwächung der kommunalen Finanzausstattung, genau so wie die Deckelung weiterer Kostenerstattungen des Landes im Sozialbereich.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem viel beachteten Beschluss den Kommunalen Finanzausgleich (LFAG iVm. LHH 2007/2008) zur verfassungsrechtlichen Kontrolle dem Verfassungsgericht des Landes - VGH - vorgelegt. Ausgangspunkt war eine Klage des Landkreises Neuwied gegen die zu niedrig bemessenen Schlüsselzuweisungen des KFA im Jahr 2007. Das Oberverwaltungsgericht stellt klar, dass das Land den Kommunen eine ihren gesetzlichen Aufgaben entsprechende Finanzausstattung zukommen lassen muss, die zudem finanziellen Handlungsspielraum für freie Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Ausdrücklich wird festgestellt, dass sich das Land seiner Verpflichtung für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen nicht durch den Verweis auf eigene finanzielle Interessen entziehen darf und auch für bundesrechtlich begründete Lasten einzustehen hat (Garantenstellung). Deshalb habe das Land gegen den Grundsatz der Verteilungssymetrie verstoßen, wodurch zumindest der KFA 2007 iVm. dem Landeshaushaltsgesetz 2007/2008 verfassungswidrig sei. Die Schlüsselzuweisungen seien erheblich zu gering.


Antrag Nr. 3

An den Landestag der KPV Rheinland Pfalz

am 12. Februar 2011 in Zell/Mosel

Antragsteller: KPV-Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz

Betreff: Video-Sicherheit

Der Landestag möge beschließen:

Die CDU-Landtagsfraktion wird gebeten, einen Gesetzentwurf im rheinland-pfälzischen Landtag einzubringen mit dem Ziel, für Maßnahmen der Video-Sicherheit eine kommunale Zuständigkeit zu begründen und deren Rahmenbedingungen zu regeln.

Begründung:

Gegenwärtig bis zu 424 rheinland-pfälzische Gemeinden haben Video-Sicherheitsanlagen im Einsatz, die zum Teil ohne hinreichende Rechtsgrundlage installiert wurden und betrieben werden. Ursache ist, dass für diese weder polizeirechtliche Grundlagen vorliegen (§ 27 POG), gefordert wird hier ein eindeutiger Kriminalitätsschwerpunkt, noch das Hausrecht (§ 34 LDSG) zur Begründung greifen. Dies gilt besonders für diejenigen Fälle, in denen zum Schutze der Bevölkerung und zur Vorbeugung Plätze u. ä. auf diesem Wege gesichert werden sollen.

Beanstandungen durch den rheinland-pfälzischen Beauftragten für den Datenschutz erfolgen hiergegen möglicherweise auch aus politischen Opportunitätsüberlegungen. Sein wiederholter Hinweis auf eine verstärkte Kontrolle durch die Polizei als Alternative ist angesichts der knappen Personalausstattung, vor allem in den Nachtstunden und an den Wochenenden, als wenig hilfreich zu werten.

Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen entspricht jedoch dem Wunsch der Bevölkerung nach mehr Sicherheit und wird, mit dem gebotenen Augenmaß, von der Kommunalpolitik geteilt. Dieses Begehren ist zu akzeptieren, auch wenn es nur dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis entspricht. Aber solches prägt die Sicherheitslage in einer Kommune ebenso, wie die objektive Kriminalitätssituation.


Antrag Nr. 4

An den Landestag der KPV Rheinland Pfalz

am 12. Februar 2011 in Zell/Mosel

Antragsteller: KPV-Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz

Betreff: Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"

Der Landestag möge beschließen:

Die Bundesregierung und die Landesregierung Rheinland-Pfalz werden aufgefordert, die Laufzeit des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" bis zum 31. Januar 2016 zu verlängern.

Begründung:

Aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen im U-3-Bereich mit subjektivem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sind die rheinland-pfälzischen Kommunen aufgefordert, zum Teil massiv ihre Kinderbetreuungsangebote umzustrukturieren und auszubauen. Dies geschah in jüngster Vergangenheit vor Ort, in dem vorhandene Einrichtungen, dem Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechend, räumlich erweitert worden sind. Neubauten waren bislang vielfach gehemmt durch die katastrophale Haushaltssituation vieler Kommunen. Entsprechend sind die Zuschussmittel für den Zeitraum 2008 bis 2013, die für den Kita-Ausbau in Rheinland-Pfalz mit insgesamt 103,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen, lediglich zu 31 Prozent für 2008 bis 2010 (Stand 09.08.10) abgerufen. Rheinland-Pfalz ist damit Schlusslicht unter allen Bundesländern, Bayern liegt beispielsweise bei 68 Prozent, der Spitzenreiter Mecklenburg-Vorpommern sogar durch Vorgriffe bei 127 Prozent (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Nun zeigt es sich, dass man vielerorts ohne Neubau die angestrebten Zielwerte nicht erreichen kann. Da Zuschussmittel nur dann fließen können, wenn zu fördernde Projekte bis zum 31. Januar 2014 endabgerechnet sind, besteht die Gefahr, dass ein erheblicher Geldbetrag ausschließlich aus zeitlichen Gründen nicht mehr abgerufen werden kann. Zu berücksichtigen ist, dass durch die noch laufende Umsetzung der Konjunkturprogramme bauliche Kapazitäten nur in einem beschränkten Maße gegenwärtig verfügbar sind und kommunale Bauprojekte aus den unterschiedlichen Gründen vielfach einen langen Planungs- und Realisierungszeitraum benötigen.