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Landesverfassungsgericht kippt Kommunalen Finanzausgleich
Anke Beilstein:
Richter bestätigen jahrzehntelange Forderungen
von Kommunen und CDU-Landtagsfraktion
Als großen Tag" für die Zukunft der Städte, Gemeinden und Kreise in Rheinland-Pfalz hat die KPV-Landesvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein, das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Finanzausgleich begrüßt. Das Gericht habe die jahrzehntelange Kritik der Kommunen und der CDU-Fraktion am Kommunalen Finanzausgleich der SPD-geführten Landesregierungen bestätigt. Jetzt müssten die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf völlig neue Füße gestellt werden, forderte Beilstein.
Es ist erschreckend, dass es eines jahrelangen Rechtsstreits bedarf, damit die Kommunen in Rheinland-Pfalz die ihnen zustehenden Finanzmittel erhalten. Dieses Urteil ist ein Schlag für die zahlreichen Gesundbeter, wie Herrn Finanzminister Kühl und Herrn Innenminister Lewentz, die immer behauptet haben, dass das Land seine Kommunen ausreichend mit Geld versorgt. Die Verfassungsrichter haben festgestellt, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise im Land eben nicht aufgabengemäß ausgestattet sind. Dies ist auch eine Bankrotterklärung für die Finanzpolitik der SPD-Landesregierung insgesamt: Es ist völlig klar, dass im Hinblick auf das Jahr 2014 auch die Landesfinanzen neu justiert werden müssen."
Die KPV-Landesvorsitzende verwies darauf, dass insbesondere die KPV und die CDU im Land immer wieder auf eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs gedrängt hätten. Zuletzt sei es die CDU gewesen, die eine Enquete-Kommission Kommunale Finanzen" im rheinland-pfälzischen Landtag initiiert habe, um endlich die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen neu zu regeln.
Gleichzeitig warnte Anke Beilstein davor, das entsprechende Urteil nur auf den Landkreis Neuwied zu beziehen und ansonsten den Schwarzen Peter" nach Berlin zu schieben.
Fakt ist: Die Liquiditätskredite der rheinland-pfälzischen Kommunen waren Ende 2010 mit 1.346 Euro/EW weit mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt und wachsen auch seit Jahren doppelt so schnell an. Die Abweichung zum Durchschnitt der westlichen Flächenländer (607 Euro/EW) beläuft sich auf 739 Euro, was bei einer Einwohnerzahl von vier Millionen einer Differenz von rd. 3.0 Milliarden Euro entspricht. Unterstellt, dass die bundesrechtlichen Regelungen und Vorgaben, beispielsweise in der Sozialgesetzgebung in allen Bundesländern in etwa auf gleichem Niveau umgesetzt werden, spricht alles dafür, dass die oben aufgezeigte Differenz hausgemacht ist. Sie hat ihren Ursprung in der jahrzehntelangen Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs durch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz."
Ein fürsorgliches Land", das für seine kommunalen Kinder sorgt?
Ein Märchen frei nach den Gebrüdern Lewentz und Kühl
Ein fürsorgliches Land", das für seine kommunalen Kinder sorgt? Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen ist desolat!" Dies ist eine Feststellung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz nach inzwischen über 20 Jahren durchgängig negativen Finanzierungssalden, die in den rheinland-pfälzischen Kommunalhaushalten tiefe Gräben hinterlassen haben und die seit mehr als zwei Jahrzehnten regierenden Sozialdemokraten zu verantworten haben.
Die Liquiditätskredite der rheinland-pfälzischen Kommunen waren Ende 2010 mit 1.346 /EW weit mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt und wachsen auch seit Jahren doppelt so schnell an. Die Abwei-chung zum Durchschnitt der westlichen Flächenländer (607 /EW) beläuft sich auf 739 Euro, was bei einer Einwohnerzahl von vier Millionen einer Differenz von rd. 3.0 Milliarden Euro entspricht. Unterstellt, dass die bundesrechtlichen Regelungen und Vorgaben in allen Bundesländern auf in etwa gleichem Niveau umgesetzt werden, spricht alles dafür, dass die oben aufgezeigte Differenz hausgemacht ist, d.h. ihren Ursprung im Land Rheinland-Pfalz findet.
Hauptursachen der Finanzmisere
· Die Realsteuerhebesätze sind in Rheinland-Pfalz, insbesondere im städtischen Bereich, im Länder-vergleich unterdurchschnittlich und werden derzeit (auch weil sie beim Kommunalen Entschuldungs-fonds KEF RP als Eigenanteil der Konsolidierung dienen) angehoben.
· Seit 2002 beansprucht das Land Rheinland-Pfalz das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer unter Einbeziehung in den Steuerverbund komplett für sich; bis dahin stand ein 4/7-Anteil am Grunder-werbsteueraufkommen den Landkreisen und kreisfreien Städten unmittelbar zu.
· Trotz bzw. wegen der absehbar extrem hohen Steigerungsraten bei den Kosten der Kommunen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfe für jun-ge Volljährige hat das Land seine Kostenbeteiligung gedeckelt (Zuwachs jährlich 2 Prozent) und damit seinen Finanzierungsanteil von rd. 25 Prozent im Jahr 2000 auf inzwischen rund 14 Prozent zurückge-führt.
· Eine gezielte Begrenzung der Kostenbeteiligung des Landes am Ausbau der Kindertagesbetreuung auf lediglich konnexitätsrelevante Sachverhalte; ansonsten volle Entnahme der Personalkostenbeteili-gung des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) in Höhe von über 250 Millionen Euro jährlich.
· Der zu geringe Anstieg der Allgemeinen Finanzzuweisungen im KFA wegen Befrachtung des Zweck-zuweisungsbereichs des KFA mit ursprünglich originären Landesausgaben (Krankenhausfinanzie-rung, Kulturförderung, Refinanzierung der Baukosten und des Betriebs des Staatstheaters, Personal-kostenanteil des Landes für Kindertagesstätten u.dgl.).
· Fehlsteuerungen des bis dahin bewährten Systems des Kommunalen Finanzausgleichs in Form der
a. Abkopplung der Kommunen von der Einnahmeentwicklung des Landes durch
· Befrachtung der Zweckzuweisungen (bedeutet faktisch Kürzung des Verbundsatzes um 3 Prozentpunkte),
· Rückführung der kommunalen Grunderwerbsteuerbeteiligung,
· Einführung des Stabilisierungsfonds mit massiver Darlehensvorbelastung und beab-sichtigter Rücklagenbildung statt höherer Allgemeiner Finanzzuweisungen (von 1990 bis 2007 Anstieg der Schlüsselzuweisungen B 2 der Kreise gemäß Vorlagebeschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2010: rd. 27 Prozent / Anstieg der Steu-ereinnahmen des Landes im Vergleichszeitraum: rd. 66 Prozent).
b. Unzureichende Berücksichtigung der Aufgabenbelastung innerhalb und außerhalb des KFA (z.B. Soziallastenansatz, Schulansatz, Schülerbeförderung, Zuweisungen für die Straßenunterhaltung) mit negativen Auswirkungen auch auf das interkommunale Finanzgefüge. Hier ist auch ein beson-deres Augenmerk auf das im Januar von Rot-Grün beschlossene Gesetz zur kostenlosen Schüler-beförderung in Rheinland-Pfalz zu richten: Es birgt für Städte, Gemeinden und Landkreise massive finanzielle Risiken. Dem Aufschrei des SPD-Oberbürgermeisters von Landau, Dieter Schlimmer, der für seine Stadt eine Nettomehrbelastung von über 700.000 Euro in den nächsten zwei Jahren befürchtet, steht hier nicht alleine sondern beispielhaft für die Städte und Kreise, die die Schülerbe-förderung organisieren müssen.
c. Bewirtschaftung des Stabilisierungsfonds im originären Landeshaushalt mit Folge der Beeinflus-sung der Nettokreditaufnahme (Schuldenbremse).
· Fehlende Einschränkung kommunaler Leistungsverpflichtungen und deren Standards; ferner Ein-schränkung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes durch überbordende Ausgaben, insbeson-dere bei Prestigeobjekten und bedarfsunabhängigen Transferleistungen.
· Einsatz der Schuldenbremse" (Art. 117 GG) zur Abwehr des Anspruchs auf eine aufgabenangemes-senen kommunale Finanzausstattung.
Die Schuldenbremse ein Argument gegen die Kommunen paradox?
Keineswegs!
Die mit dem 37. Landesgesetz zur Änderung der Landesverfassung Rheinland-Pfalz (LV) vom 23.12.2010 eingeführte so genannte Schuldenbremse" (Art. 117 LV), die dem Land grundsätzlich ab dem Jahr 2020 eine Neuverschuldung verbietet, diente diesem bereits bei der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2011 offen als Begründung für eine nicht angemessene Dotierung der Leistungen an die Kommunen nach Kassenlage. Kreise, Städte und Gemeinden werden damit die Leidtragenden einer überbordenden Finanzpolitik von Bund und Land. Als wären die Belastungen nicht hoch genug, werden darüber hinaus die Standards der von den Kommunen zu erbringenden Leistungen immer weiter verschärft (Beispiele: Vor-mundschaftswesen, Lebensmittelkontrolle, Leistungsfreistellung in Kindertagesstätten, Sozialarbeiter in Schulen). Dazu wird auf Landesebene zusätzlich der Verzicht auf Einnahmen (Beispiele: Elternbeiträge in Kindertagesstätten, Schülerbeförderung, Studiengebühren für Langzeitstudenten) erklärt. Dies führt letzt-lich dazu, dass eine verfassungsgemäße Finanzausstattung der Kommunen nicht mehr möglich sein soll, weil sonst die Schuldenbremse nicht einzuhalten wäre. So funktioniert Finanzpolitik à la Beck, Kühl und Lewentz!
Die Finanzen der Kommunen sind am Ende
Die gesamten Liquiditäts- also Überziehungskredite waren bis zum 30. Juni 2011 bei den Kommunen auf rund 5,7 Mrd. Euro angewachsen, sie gehen in Richtung 6 Milliarden Euro.
Diese Entwicklung setzt sich in 2012 fort, in einem Jahr, in dem das Land von Steuermehreinnahmen von 1,250 Milliarden Euro, das sind 13,5 Prozent mehr für 2011 und nochmals von 390 Mio. Euro für 2013 ausgeht! Die Verbundmasse steigt um 1,05 Mrd. Euro! (12,13 Prozent), die Finanzausgleichsmasse um 228 Mio. Euro, also 12,66 Prozent. Von diesem Geld kommt in den kommunalen Haushalten nichts zusätzlich an, denn es werden 230 Mio. Euro für den Stabili-sierungsfonds abgezogen. Dem KFA stehen dann nach Abrechnung von Umla-gen innerhalb des kommunalen Verbundes (FAG-Umlage und Fonds Deutsche Einheit) 1.945 Mrd. Euro zur Verfügung. Die sind zwar 72 Mio. Euro mehr. Da-von werden allerdings 67 Mio. Euro für den Entschuldungsfonds entnommen. Zusätzlich steigt der Kita-Personalanteil um 9 Mio. Euro. Dann liegen wir bei 1.869 Mrd. Euro, also ca. 3 Mio. unter den Mitteln von 2011.
Start des Kommunalen Entschuldungsfonds
Anke Beilstein:
Konstruktion mit massiven Fehlern
Die Konstruktion des jetzt gestarteten Kommunalen Entschuldungsfonds der Landesregierung hat die KPV-Landesvorsitzende Anke Beilstein massiv kritisiert. Die Städte, Gemeinden und Landkreise würden nur zum Teil entschuldet. Dies geschehe außerdem zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Darüber hinaus werde parallel zum Entschuldungsfonds ein neuer Schuldenberg aufwachsen, weil das Grundproblem der chronischen Unterfinanzierung nach wie vor ungelöst sei.
Auf Initiative von Kommunen und der CDU-Fraktion hatten nach gemeinsamen Gesprächen alle in der vergangenen Legislaturperiode in der Opposition stehenden Parteien, also CDU, Grüne, FDP und FWG einen Vorschlag für ein Entschuldungsfonds unterstützt, der dem Verursacher-Prinzip Rechnung getragen hat. Die Hauptschuld für die große Verschuldung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz trägt nach übereinstimmender Meinung von Rechnungshof, Kommunalexperten und Spitzenverbänden das Land. Deshalb lautete unser Finanzierungsvorschlag zur Kostenübernahme 2/3 Land und 1/3 Kommunen. In der von der Landesregierung umgesetzten Konstruktion ist es aber genau umgekehrt: Das Land trägt nur 1/3 und lässt sich dafür noch feiern; die Kommunen müssen Zweidrittel der Kosten über den Kommunalen Finanzausgleich und die eigenen Konsolidierungsmaßnahmen übernehmen. Dies führe dazu, dass den ohnehin hochverschuldeten Kommunen im Land nichts weiter übrig bleibe, als über die Erhöhung direkte Abgaben und Steuern, wie beispielsweise der Grundsteuer A und B die Bürgerinnen und Bürger mehr zu belasten.
Dazu komme, so Beilstein, ein weiterer schwerer Konstruktionsfehler des derzeitigen Fonds. So decke der Fonds nur einen Teil der Liquiditätskredite in Höhe von 3,1 Milliarden Euro gestreckt über einen Zeitraum von 15 Jahren ab. Mittlerweile schöben die Kommunen im Land jedoch bereits einen Schuldenberg von sechs Milliarden Euro an Kassenkrediten vor sich her. Das bedeutet, dass direkt neben dem Entschuldungsfonds ein neuer Schuldenberg aufwächst, da am Grundproblem der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen nichts geändert wird.
So ist eine wirkliche Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise nicht zu machen. Die Kommunen, die jetzt am Fonds teilnehmen handeln frei nach dem Prinzip Ein Spatz in der Hand ist mir lieber als eine Taube auf dem Dach.
Die CDU-Landtagsfraktion fordere nach wie vor einen Entschuldungsfonds, der diesen Namen auch verdiene, so Beilstein. So müssten die Verbindlichkeiten zu zweidritteln vom Verursacher, also dem Land übernommen werden. Zudem müsse der Verbundsatz jährlich um einen Prozent (85 Millionen Euro) erhöht und der Kommunale Finanzausgleich insgesamt neu konstruiert werden. Hier erhoffe man sich Erkenntnisse aus der von der CDU initiierten Enquetekommission Kommunale Finanzen.

Kommunalreform im Blick
Zu einem Meinungs- und Gedankenaustausch kamen die Landesvorstände der KPV Rheinland-Pfalz und Thüringens unter Führung der KPV-Landesvorsitzenden Anke Beilstein (Rheinland-Pfalz) und des KPV-Landesvorsitzenden Gerhard Günther (Thüringen) in Erfurt zusammen. Im Mittelpunkt stand die Debatte um eine Kommunal- und Verwaltungsreform in beiden Bundesländern und die finanzielle Situation der Kommunen. Dabei diskutierten Bürgermeister, Landräte, Landtagsabgeordnete und Bundestagsabgeordnete beider Länder gemeinsam mit dem Thüringischen Innenminister Jörg Geibert die Probleme vor Ort. Die Delegation der KPV Rheinland-Pfalz trafen außerdem Vertreter der CDU-Stadtratsfraktion Erfurt und den Vorsitzenden des Landesverwaltungsamts, Peter Stephan. Zudem besuchte die Delegation aus Rheinland-Pfalz die Stadt Eisenach und die Wartburg sowie die Stadt Weimar.
Bildmitte:
KPV-Landesvorsitzende Rheinland-Pfalz Anke Beilstein, rechts der
KPV-Landesvorsitzende
Thüringen Gerhard Günther, zweiter von links Innenminister
Jörg Geibert

Besuch im Landtag
Über die Arbeit des Landtags des Freistaats Thüringen informierte sich der KPV-Landesvorstand Rheinland-Pfalz.
Parlament setzt Enquetekommission zum Thema Kommunale Finanzen ein
Julia Klöckner / Anke Beilstein:
Zukunft der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sichern
Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion hat das rheinland-pfälzische Parlament mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien der Einsetzung einer Enquetekommission Kommunale Finanzen zugestimmt. Die CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner: Die Einsetzung dieser Enquetekommission ist ein großer Erfolg der CDU-Landtagsfraktion bei ihren Anstrengungen, die schwierige Situation der rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Landkreise zu thematisieren und Abhilfe zu schaffen. Ich hoffe sehr darauf, dass wir im Konsens aller vertretenen Parteien gemeinsam mit Kommunalexperten und den Vertretern der Städte, Gemeinden und Landkreise Lösungen für eine zukunftsorientierte Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz finden. Wir dürfen nicht vergessen: Demokratie beginnt vor Ort. Im eigenen Dorf, im eigenen Stadtteil. Ohne Geld herrscht Stillstand.
Die Sprecherin für Kommunales in der CDU-Landtagsfraktion und KPV-Landesvorsitzende Anke Beilstein verwies darauf, dass die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen seit mehr als 20 Jahren defizitär sei. Bei Einnahmen von 10,2 Milliarden Euro und Ausgaben von 10,9 Milliarden Euro habe die Finanzierungslücke allein im Jahr 2010 insgesamt 0,7 Milliarden Euro betragen, so Beilstein. Dies entspreche 173 Euro je Einwohner. Die Pro-Kopf-Verschuldung von 2.628 Euro liege damit um 52 Prozent über dem Durchschnitt der Kommunen der westlichen Flächenländer.
Alle bisherigen Reformbemühungen der Landesregierung die Finanzmisere der Kommunen zu beseitigen hätten sich als unzureichend erwiesen, kritisierte Klöckner. Die strukturellen Probleme bleiben bestehen. Ausgabenbelastung und Einnahmen stehen bei weitem nicht im Einklang. Daran haben weder die im letzten Jahr vorgestellte Reformagenda zur Verbesserung der Kommunalen Finanzen, noch der sog. (Teil-) Entschuldungsfonds etwas geändert. Mögliche Einspareffekte aus einer Kommunal- und Verwaltungsreform sind allenfalls ein kleiner Teil der Problemlösung.
Zwar seien auch in anderen Bundesländern die Sozialausgaben aufgrund gesetzlicher Regelungen massiv gestiegen. Im Land Rheinland-Pfalz komme aber die mangelhafte Ausstattung des Kommunalen Finanzausgleichs und seine hohe Inanspruchnahme durch das Land selbst hinzu. Seit 1991 wurden den Städten, Gemeinden und Landkreisen nach Angaben der Kommunalen Spitzenverbände über 3 Mrd. Euro an Mitteln, primär aus dem Kommunalen Finanzausgleich, entzogen, so Beilstein. Dies betreffe beispielsweise die Personalkostenerstattung für Kindertagesstätten (Landesanteil), die Befrachtungen im kulturellen Bereich und die Verstaatlichung der Grunderwerbssteuer ab 2002.
Die Enquetekommission muss insbesondere eine detaillierte Einnahme- und Ausgabeanalyse der Kommunen in den letzten 25 Jahren vornehmen, die Verschuldungsentwicklung darstellen und die Grundlagen für eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz schaffen.
